Änderung der Vorschriften der Coronabetreuungsverordnung

Ab 1.10.2020  gilt für Grundschulkinder innerhalb ihres Klassenverbands keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.

Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Datum der Veröffentlichung:

Anzahl Aufrufe:

9 Aufruf(e)