OGS / Betreuung

Konzeption

Inhaltsverzeichnis

  1. Bedeutung von OGS aktuell
    • Leitbild
    • Rechtsanspruch ab 01.08.2016
  2. Institutionsbeschreibung
    • Personal und Teamstruktur
    • Räumliche Voraussetzungen
    • Gruppeneinteilung
  3. Tagesgeschehen

3.1 Tagesablauf

3.2 Hausaufgaben

3.3 Mittagessen

3.4 Kurse

3.5 Pädagogische Ganztage und Feste

  1. Vertragswesen
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Träger

1.0 Bedeutung von OGS aktuell

Kooperative Ganztagsbildung dient der vertieften individuellen Förderung und der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen bzw. Schülerinnen und Schülern, der Stärkung der Schule als Lern und Lebensort und der Angebote außerschulischer Kinder und Jugendbildung. Darüber hinaus dient sie der Entkopplung von Herkunft und Bildungserfolg im Sinne einer Bildungs- und Chancengerechtigkeit und unterstützt das familienpolitische Ziel, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 1

Für die Umsetzung der oben aufgeführten Ziele hat sich der Offene Ganztag der Kalltalschule Lammersdorf seit seiner Entstehung 1996/1997 stetig weiterentwickelt und arbeitet kontinuierlich am Ausbau einer qualifizierten und kindgerechten Konzeption.

Großen Einfluss auf die Wahrnehmung des Ganztages hat vor allen Dingen die starke Veränderung der Familiensituationen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bekommt immer mehr Bedeutung. Daher ist eine qualifizierte Betreuungsmaßnahme, die den Bedürfnissen der Kinder und der Familien, gerecht wird, das oberste Ziel.

Zum einem gehört der geregelte und strukturierte Ablauf, der den Kinder Sicherheit durch feste Ansprechpartner und Abläufe gibt, wie auch ein abwechslungsreiches Freizeitangebot, welches sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientiert, dazu.

1 Entwicklung und Ausbau einer kooperativen Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I (Beschluss der Jugend- und Familienkonferenz vom 27.05.2020/ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020

1.1 Leitbild

Die OGS der Kalltalschule ist ein Lebensraum für unsere Kinder, in dem wir ein Klima der Offenheit, Wärme und Akzeptanz schaffen. Das Kind steht im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit, so dass es mit seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten gefördert und gefordert wird. Jedes einzelne Kind soll sich mit seinen Stärken und Schwächen angenommen fühlen.

Leitmotiv unseres Handelns ist das Wohl des Kindes, das es zu schützen und zu pflegen gilt. Schwerpunkte unserer Arbeit sind Erziehung zu Toleranz, Selbstständigkeit, Verantwortung, Entscheidungsfähigkeit, Hinführung zu konstruktiver Auseinandersetzung in Konfliktfällen und Achtung der Umwelt.

Jedes Kind wird, unter Berücksichtigung seiner Lebenssituation und seinen individuellen Fähigkeiten nach, unterstützt und damit seine Persönlichkeitsentwicklung angeregt und gestärkt. Es kann sich ausprobieren, seine Fähigkeiten und Grenzen erfahren. Die OGS schafft dafür einen Rahmen, in dem sich die Kinder wahrgenommen, angenommen und geborgen fühlen. Spaß, Freude und Kreativität stehen im Mittelpunkt unseres OGS-Alltags.

  • Rechtsanspruch ab 01.08.2026

Zum 1. August 2026 tritt der gemeinsame Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ in Kraft. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) – „Gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ –  mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.

Gemeinsamer Runderlass
„Offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags-
und Betreuungsangebote im Primarbereich“

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Schule und Bildung und
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration

Vom 2. Juli 2024 (MB.NRW 2026 Nr. 92)

Vorbemerkungen

Nach § 9 Absatz 3 SchulG kann der Schulträger – bereits seit 2005 – mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Es handelt sich um freiwillige Angebote, die in das Ermessen des Schulträgers gestellt sind. Diese Regelung gilt unverändert fort. An dieser Grundkonzeption der Freiwilligkeit der Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen wird auch vor dem Hintergrund des vom Bundesgesetzgeber mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführten Individualrechtsanspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung festgehalten. 

Das Land fördert die freiwillige Einrichtung und den Betrieb einer Offenen Ganztagsschule auch weiterhin.

  1. Bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung

Für den bundesgesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung gilt:

  1. Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 (im Folgenden: § 24 Absatz 4 SGB VIII) hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter:

https://bass.schule.nrw/20264.htm

2.0 Institutionsbeschreibung

2.1 Gründung der OGS Kalltalschule Lammersdorf/Entstehungsgeschichte

Im Schuljahr 1996/1997 wurde das Projekt „Schule von 8 bis 1“ auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW vom 14.02.1996 und auf Anfrage von Eltern ins Leben gerufen. Es wurde eine Betreuung an allen Unterrichtstagen bis zum Ende der letzten Stunde, 13.20 Uhr, garantiert. Dafür stellte der damalige Träger, die kath. Kirchengemeinde in Lammersdorf, zwei geringfügig Beschäftigte mit je 5 Wochenstunden ein. Eine erste Gruppe mit max. 20 Kindern wurde gegründet. Der Anfang war gemacht.

Im darauffolgenden Jahr wurde offiziell eine zweite Gruppe eingerichtet und die Stundenzahl der Beschäftigten verdoppelt.

Da das Angebot so gut angenommen wurde, führte man im Schuljahr 2001/2002, auf der Grundlage des Runderlasses, vom 19.02.2001, des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung NRW „Betreuung von Schülerinnen und Schüler vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I), zusätzlich die „13 plus“ Betreuung ein.

Mit dem Runderlass vom 12.02.2003 des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder in NRW „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ wurde das Betreuungsangebot immer mehr angenommen. Die Gemeinde Simmerath hat zum ersten Mal eine offizielle Abfrage zum OGS Bedarf an den Grundschulen gestartet. Gleichzeitig bot der Kinderschutzbund in Eschweiler erstmalig eine Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische MitarbeiterInnen der verlässlichen Betreuung von Kindern im Grundschulalter an. Dem Träger war es im besonderen Maße wichtig, dass alle Mitarbeiter daran teilnehmen konnten und somit offiziell qualifiziert wurden.

Am 10.03.2005 wurde der noch heute bestehende Träger gegründet. „Trägerverein offene Ganztagsgrundschulen in der Gemeinde Simmerath e.V.

Gemeinsam mit der kath. Kirchengemeinde, die weiterhin verantwortlich für die 8 bis 1 Betreuung war, verwaltete man die Betreuung an der OGS Kalltalschule. Mittlerweile gab es 10 geringfügig beschäftigte MitarbeiterInnen. Ein Neubau mit eigenen Räumen für die OGS ist im November 2005 fertig gestellt worden.

Vom 01.02.2006 bis zum 17.01.2008 nehmen drei Mitarbeiter am „Ausbildungsgang Offene Ganztagsgrundschule“ (Qualifizierungsmaßnahme)

am Westfälischen Berufskolleg der Fachschule in Hamm teil.

Im Schuljahr 2009/2010 übernahm der Trägerverein auch die Verwaltung der 8 bis 1 Betreuung.

Durch den stetig wachsenden Bedarf an Betreuung der Kinder im Nachmittag wurde 2018/2019 der Ausbau des Dachgeschosses für die OGS über das Förderprogramm „gute Schule 2020“ finanziert. Durch den Ausbau verfügt die OGS nun über insgesamt 6 Gruppenräume, welche ausschließlich für die OGS zur Verfügung stehen.

  • Personal und Teamstruktur

 Das Team der OGS Kalltalschule setzt sich aus multiprofessionellen MitarbeiterInnen zusammen. Die Leitungsstelle wird von einer ausgebildeten Fachkraft besetzt. Alle MitarbeiterInnen der OGS verfügen über eine pädagogische Ausbildung oder eine pädagogische Fortbildung. Die Arbeit erfolgt in festen Gruppenkonstellationen. Pro Jahrgang sind zwei Teilzeitkräfte eingesetzt. Je nach Gruppengröße werden diese von Ergänzungskräften, Studierenden der sozialen Arbeit oder Bundesfreiwilligen ergänzt.

Die Aufgaben umfassen die Begleitung der Kinder während der Hausaufgabenzeit, des Mittagessens sowie in der frei zur Verfügung stehenden Spielzeit.

Für die Küche und die Essensausgabe sind extra Kräfte eingesetzt.

Alle MitarbeiterInnnen verpflichten sich ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis sowie eine Hygienebelehrung einzureichen.

Die Struktur der Kalltalschule ermöglicht es eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften in festen Tandems zur bestmöglichen und ganzheitlichen Förderung der Kinder.

Voraussetzung für die Einstellung im offenen Ganztag ist

  • Eine Pädagogische Ausbildung
  • Eine andere pädagogische Qualifikation/ zertifizierte Schulungsmaßnahme für OGS Betreuer
  • HACCP Schulung
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis.

Weiterhin nehmen alle Mitarbeiter/innen alle zwei Jahre an einem Erste Hilfe Kurs und an einer aktuell relevanten Fortbildung teil.

Die pädagogische Arbeit wird durch wöchentliche Teamsitzungen sowie regelmäßige GL Konferenzen mit den jeweiligen Tandems ergänzt und stetig weiterentwickelt.

 

2.5 Räumliche Voraussetzungen

Fast alle Kinder der Kalltalschule besuchen die OGS sowie die Frühbetreuung.

Aufgrund des steigenden Bedarfs an OGS-Plätzen sind Investitionen für ein adäquates Raumangebot erforderlich geworden. Im Jahr 2005 ist ein Anbau mit zusätzlichen Räumen für die OGS beantragt und im November des Jahres fertiggestellt worden. Ab 2019 konnten dann die im Obergeschoss zusätzlich ausgebauten Räume als Gruppenräume und Büro genutzt werden.

Die OGS verfügt über ein breitgefächertes Raumangebot. Die Räume werden als Spiel- und Lebensraum gestaltet. Wir versuchen für die Kinder eine Atmosphäre zu schaffen, in der sie sich wohlfühlen können. Jedem Jahrgang steht ein Heimatraum zur Verfügung, der dem Alter der Kinder entsprechend eingerichtet und mit altersgerechten Spiel-, Konstruktions- und Kreativmaterialien sowie Gesellschaftsspielen ausgestattet ist.

Im Flurbereich vor den Gruppenräumen befinden sich die Garderoben der jeweiligen Kinder. Die sechs Gruppenräume sind auf zwei Ebenen verteilt. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss befinden sich jeweils drei Gruppenräume wovon ein Gruppenraum kooperativ im Vormittag für den Musikunterricht genutzt wird. Außerdem befindet sich das Büro der OGS Leitung im Obergeschoss. Die Klassenräume sowie alle Fachräume stehen der OGS nach Schulschluss zur Verfügung. Die Pausenhalle mit Kicker und Tischtennisplatte (bei Bedarf) kann ebenfalls zum Spielen miteinbezogen werden. Die Turnhalle und das Lehrschwimmbecken werden für sportliche Angebote am Nachmittag vorrangig für die OGS freigehalten.

Der OGS steht ein eigener Innenhof zur Verfügung. Dieser ist von einem Gruppenraum der OGS einzusehen und kann deshalb von einer begrenzten Kinderzahl auch ohne Aufsichtsperson genutzt werden. Der Innenhof kann zusätzlich für die Öffentlichkeit mit einem Tor abgeriegelt werden. Außerdem steht den Kindern der Schulhof sowie der angrenzende Spielplatz unter Aufsicht zur Verfügung. Das Außengelände bietet den Kindern viel Raum ihren Bewegungsdrang auszuleben. Bewegungsspiele wie Fußball, Fangen, Hüpfen, Klettern fördern ihre motorischen Fähigkeiten. Neben den Sandflächen können die Kinder die Bewegungslandschaften in Verbindung mit dem Freispielmaterialien (Bälle, Seile, Fahrzeuge, Sandspielzeug, Stelzen etc.) benutzen.

Küche

Im Erdgeschossbefindet sich die Küche der OGS. Täglich wird ein warmes Mittagessen vom Caterer geliefert. Die Einhaltung der Auflagen des Veterinäramtes bedarf besonderer Vorgaben die durch eine Modernisierung der Küche, den Einbau einer Waschstraße sowie die Anschaffung von zwei Wärmebehältern erfüllt wurden.

2.6 Gruppeneinteilung

Im Laufe der Jahre gab es verschiedene Modelle zur Gruppeneinteilung. In vielerlei Hinsicht hat sich eine Gruppeneinteilung nach Jahrgängen als positiv erwiesen. Durch die festen Gruppen haben die Kinder nach der Schule gleichbleibende Bezugspersonen und eine feste Anlaufstelle. Das Sozialverhalten der einzelnen Kinder und das Vermitteln wichtiger Umgangsformen kann dadurch besser gefördert werden. Die Kinder des ersten Jahrgangs können sanfter an die neue Situation Schule/OGS herangeführt werden. Freundschaften aus dem Klassenverband heraus können auch in den OGS-Gruppen erhalten bleiben.

Für jede Gruppe stehen mindestens zwei feste BetreuerInnen zur Verfügung. Unterstützt werden sie von Bundesfreiwilligen / Jahrespraktikanten / Auszubildende und Minijobbern. Die Leitung der OGS erledigt die verwaltungstechnischen Aufgaben, die den Alltagsbetrieb betreffen, die Koordination mit Schulleitung/Schule/OGS-Team und ist zusätzlich fest in der Betreuungszeit verankert. Zudem steht die OGS Leitung für Lücken und Fehlzeiten von Mitarbeiterinnen bei der Betreuungsarbeit zur Verfügung.

Nach dem Unterricht erleben die Kinder Freispiel, Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen in ihrer festen Gruppe mit gleichbleibenden BetreuerInnen.

Neben den umfangreichen Bildungs- und Förderangeboten / Kursen sind uns Ruhe- und Erholungsphasen sowie die selbst zu gestaltende Freispielzeit für die Kinder sehr wichtig. Um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, nutzen wir auch so oft wie möglich unser Außengelände / Spielplatz sowie die Turnhalle.

Im Nachmittag steht den Kindern der gesamte OGS-Bereich, die Pausenhalle und der OGS-Innenhof zum Spielen zur Verfügung. D.h. die Kinder können in Absprache mit den jeweiligen BetreuerInnen auch die anderen Gruppen besuchen oder die Pausenhalle / OGS-Innenhof nutzen.

Die Gruppenstrukturen und Regeln werden individuell von den BetreuerInnen und Kinder partizipativ festgelegt und gegebenenfalls angepasst.

 

3.2 Tagesablauf

Durch ritualisierte Abläufe geben wir unseren Kindern in der OGS Kalltalschule Sicherheit und Kontinuität.

Ein typischer Ablauf für Schule- und OGS sieht folgendermaßen aus.

7:15 Uhr – 8:00 Uhr Frühbetreuung

8:00 Uhr – 8:15 Uhr offener Beginn

8:15 Uhr – 12:00 Uhr, 12:45 Uhr, bzw 13:30 Uhr Unterricht

anschließend Wechsel in die OGS

12:45 Uhr – 14:15 Uhr Mittagessen

Abholzeiten in der OGS

In der OGS stehen den Eltern, nach Absprache, folgende Abholzeiten zur Verfügung

13:30 Uhr, 14:15 Uhr, 15:15 Uhr oder 16:15 Uhr

Tagesablauf nach Jahrgängen

Erster und zweiter Jahrgang

Der Unterricht endet in der Regel nach der 4. oder der 5. Stunde. Anschließend findet die Hausaufgabenbetreuung mit LehrerInnen und OGS Personal in den jeweiligen Klassenräumen statt. Nach den HA wechseln die Kinder in die OGS. Dort wird erstmal zu Mittag gegessen.

Ab 14:15 Uhr beginnt die Kurszeit oder die Freispielzeit.

Dritter und vierter Jahrgang

Nach Unterrichtsschluss gehen die Kinder des dritten und vierten Jahrganges in ihrer jeweiligen Heimaträume. Dort wird gemeinsam gegessen bevor anschließend die HA in den Klassenräumen erledigt werden.

Für die älteren Kinder beginnt die Kurszeit ab 15:15 Uhr.

3.2.1 Hausaufgaben

Konzeptionelle Strukturen

 

TeilnehmerInnen:          Kinder der OGS im Klassenverband

Klasse 1-2:                       direkt im Anschluss an den Unterricht in ihren Klassenräumen mit

ihren BetreuerInnen und/oder einer Lehrerin

Klasse 3-4:                       nach dem Mittagessen im Klassenraum/Hausaufgabenraum in der Zeit von 13:30 Uhr-15:15 Uhr mit ihren BetreuerInnen. Den Kindern stehen insgesamt 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung.

Wann:                              Montag bis Donnerstag

Freitags findet kein Hausaufgabenbetreuung statt

 

  • Die Kinder arbeiten in ruhiger und konzentrierter Atmosphäre.
  • Die Kinder sollen zu selbständigem kontinuierlichem und strukturiertem Arbeiten angeleitet werden.
  • Die Kinder haben bei Verständnisproblemen und Fragen einen Ansprechpartner und können somit weiterarbeiten.
  • Bei Konzentrationsschwierigkeiten können die Kinder Kopfhörer oder u.U. einen Arbeitsplatz im Flur wählen.
  • Nicht erledigte Aufgaben müssen zuhause fertiggestellt werden. Vollständig erledigte und korrigierte HA werden mit Häkchen und Unterschrift markiert
  • Die BetreuerInnen achten darauf, dass die Kinder während der HA Zeit konzentriert arbeiten.
  • Es besteht ein ständiger Austausch zwischen BetreuerInnen, KlassenlehrerInnen und Eltern.
  • Die letztendliche Überprüfung auf Vollständigkeit und Qualität der Hausaufgaben liegt bei den Eltern, damit würdigen die Eltern die Leistung ihrer Kinder.
  • Die Eltern informieren sich über die Lerninhalte und arbeiten Defizite auf.
  • Die HA-Betreuung ersetzt nicht die elterliche Kontrolle und Vertiefung des Lernstoffes.

 

 

3.3 Mittagessen

Konzeptionelle Strukturen

  • Das tägliche Mittagessen wird von den Eltern über das Internet „Mensa Max“ bestellt. Die Bestellung muss immer spätestens mittwochs bis 16:00 Uhr für die darauffolgende Woche bestellt werden.

Zugangsdaten und allgemeine Informationen erhalten Sie über die Koordinatorin bzw. den Administrator.

  • Wer kein Essen bestellt, bringt etwas zum Mittagessen (z.B. zweite Brotdose oder Lunchbehälter) mit.

Das Aufwärmen von mitgebrachten Speisen ist leider nicht möglich.

  • Caterer ist z.Zt. Schlemmerservice Künzer (liefert auch vegetarisch, ohne Schweinefleisch, gluten- und lactosefrei).
  • Montags werden wir von David´s Obst & Gemüsehandel beliefert.

Dieses wird täglich geschnitten und bunt gemischt als Obstteller zum Mittagessen dazu gereicht.

  • Alle Kinder essen in einem Zeitraum zwischen 12.45 Uhr bis 14.15 Uhr im Gruppenverband.
  • Über das Beihife- und Teilhabepaket (BuT) des Jobcenters gibt es die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung beim Mittagessen.
  • Für das Mittagessen sollen keine Getränke mitgebracht werden.

 

Regeln während des Mittagessens

Die Tisch- und Esskultur während der Mittagszeit ist ein großes Anliegen in unserer pädagogischen Arbeit. Viele der Kinder essen jeden Mittag in der OGS. Daher wollen wir eine ruhige und angenehme Atmosphäre schaffen, in der die Kinder sich wohl fühlen und Kraft tanken können.

  • Die Kinder helfen beim täglichen Tischdecken.
  • Die Kinder waschen sich vor dem Mittagessen gründlich die Hände.
  • Die Kinder bedienen sich selbst.
  • Die Kinder helfen beim Abdecken und Aufräumen.

Tischmanieren und Esskultur

  • Die Kinder sollen mit Messer und Gabel essen.
  • Die Kinder reichen Schüsseln und Flaschen weiter.
  • Die Tischgespräche sollen in angemessener Lautstärke stattfinden und sollen nicht über die Tische hinweg geführt werden.
  • Alle Kinder räumen und waschen die Tische ab, dabei werden sie von den Betreuern unterstützt.

Kurse

Die Kurse im Nachmittag laufen über einen festgelegten Zeitraum. Das Schuljahr ist in Trimester eingeteilt. Jedes Trimester können die Kurse neu gewählt werden. Die Kurse werden sowohl von internen BetreuerInnen wie auch von externen Kursleitern durchgeführt.  Die Kinder können gemeinsam mit ihren Eltern jahrgangsgemischte Angebote auswählen. Eine verbindliche und kontinuierliche Teilnahme ist wünschenswert und notwendig. Die Auswahl und Planung der Kurse übernimmt die OGS Leitung in Absprache mit den MitarbeiterInnen. Es ist i.d.R. nicht möglich, im laufenden Trimester die Kurse zu wechseln oder aus dem Kurs auszusteigen.

Die Kinder haben in den unterschiedlichen Kursen die Möglichkeit ihre individuellen Talente und Interessen zu entdecken, auszuprobieren oder zu vertiefen. Die MitarbeiterInnen der OGS sind bemüht ein ganzheitliches Kursprogramm für die Kinder zusammenzustellen. Die Angebote geben den Kindern einen Ausgleich zum normalen Schulalltag.

Das Angebot wird immer an die Bedürfnisse der Kinder angepasst, erweitert oder verändert. Ebenfalls ist die OGS kontinuierlich auf der Suche nach Kooperationspartnern um das Kursangebot so abwechslungsreich und interessenorientiert wie möglich zu gestalten.  Der ständige Austausch mit den KursleiterInnen und spontane Rückmeldungen sind besonders hilfreich.

3.5 Pädagogische Ganztage und Feste

Durch den Beschluss der Schulpflegschaft werden jedes Jahr 2 bis 3 Pädagogische Ganztage festgelegt. Diese können von den Schulen als Studientage genutzt werden.

Die Kalltaschule hat sich in Absprache mit der OGS darauf verständigt, diese Tage den SchülerInnen zur Verfügung zu stellen, um den Tag gemeinsam mit den BetreuerInnen der OGS zu verbringen. Je nach Jahreszeit und Wetterlage wird dieser Tag genutzt um Ausflüge zu unternehmen, oder verschiedene Projektarbeiten in der Schule anzubieten. Die OGS ist hier bemüht, diese Tage so abwechslungsreich wie möglich für die Kinder zu gestalten.

Die Teilnahme an den Pädagogischen Ganztagen ist für alle OGS und Übermittagskinder möglich und  wird separat zu den normalen OGS Zeiten abgefragt und ist verbindlich.

 

4.0 Vertragswesen

Die Verträge für die Teilnahme am OffenenGanztag werden mit dem Trägerverein OGS der Gemeinde Simmerath e.V. abgeschlossen und sind jeweils für ein Schuljahr gültig.

Es gibt zwei verschiedene Formen der Betreuung. Zum einen gibt es die Möglichkeit der Übermittagsbetreuung (8-1) die eine Betreuung bis nach der 6. Stunde gewährleistet. Diese Form der Betreuung beinhaltet keine Hausaufgabenbetreuung und keine Mittagsverpflegung.

Zum anderen gibt es die OGS Betreuung. Diese Form der Betreuung beinhaltet eine Betreuung nach Unterrichtsschluss sowie die Hausaufgabenbetreuung, das Mittagessen und der Möglichkeit der Teilnahme an dem umfangreichen Kursangebot der OGS.

Zusätzlich zu beiden Betreuungsformen ist eine Frühbetreuung ab 7:15 Uhr möglich.

Das Beitragswesen der OGS obliegt der Gemeinde Simmerath. Laut Beschluss von 2020 gibt es keine Einkommensabhängige Berechnung der Beiträge. Die Beiträge sind festgesetzt und ergeben sich wie folgt.

Offener Ganztag Kind 1 70,00 €
Offener Ganztag Kind 2 35,00 €
Übermittagsbetreuung (8-1) 35,00 €
Frühbetreuung nicht OGS Kinder 15,00 €
Frühbetreuung OGS/8-1 10,00 €

Für Familien mit einem Jahreseinkommen unter 24,000 € besteht die Möglichkeit von den OGS Beiträgen befreit zu werden. Dazu kann ein Antrag bei der Gemeinde Simmerath gestellt werden.

Die Förderung des Mittagessens wird über das Beihilfe – und Teilhabepaket (BuT) des Jobcenters finanziert. Hier kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden.

5.0 Rechtliche Grundlagen

Die Ausgestaltung und die Grundlage der Offenen Ganztagsschule richtet sich nach §9 SchulG und lautet wie folgt:

„In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.

Gemäß des gemeinsamen Runderlasses des Ministerims für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und des Ministeriums für Schule und Bildung vom 02. Juli 2024 ergibt sich der Rechtsanspruch für den offenen Ganztag wie folgt:

Für den bundesgesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung gilt:

  1. Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 (im Folgenden: § 24 Abs. 4 SGB VIII) hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

 6.0 Träger

Seit 2005 ist der Trägerverein „Offene Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Simmerath“ e.V. unser Träger der OGS Kalltalschule. Zu diesem Träger gehören noch die OGS der GGS Steckenborn und die OGS der KGS Simmerath.

Der Verein hat seinen Sitz in Simmerath:

Bickerather Str. 1

52152 Simmerath

Tel. 02473 / 9271142

E-Mail: ogs-simmerath@web.de

 

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr.

Zweck des Vereins ist es, die Trägerschaft der „Offenen Ganztagsgrundschule“ in der Gemeinde Simmerath zu übernehmen und im Rahmen dessen die Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungssituation zu verbessern und eine Förderung der teilnehmenden Schüler zu gewährleisten. Durch folgende Maßnahmen wird der Zweck des Vereins insbesondere verwirklicht:

  • Hausaufgabenbetreuung
  • Verbesserung der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungssituation
  • Angebote zur Stärkung der Sozialkompetenz und Familienerziehung

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus beschäftigt der Verein mittlerweile zwei Bürokräfte mit geringfügiger Beschäftigung. Die Geschäftsführerin ist eine der bezahlten Verwaltungsangestellten.

Als Dienstleister verwaltet der Verein alle finanziellen Mittel, betreibt in Absprache mit der Schulleitung und Koordinatorin die Personalauswahl und hat die notwendigen Kooperationsverträge mit der Schule, der Gemeinde, dem Land und den Kooperationsträgern abgeschlossen.

Da der Trägerverein extern die Verwaltung und Organisation übernimmt, kann die Schule sich gemeinsam mit der OGS um die Inhalte und die Strukturen kümmern.