Die Notbetreuung wird auf zusätzliche Personengruppen erweitert:
Außerdem haben ab dem 27.4.2020 auch alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder.
Wenn ein Elternteil zu diesem Personenkreis zählt und die Notbetreuung zwingend benötigt wird, melden Sie sich bitte per Mail an ggs-lammersdorf@t-online.de.
Der jeweilige Arbeitgeber hat zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt.
Das entsprechende Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.
Laut Mitteilung der Bezirksregierung Köln endet die Notbetreuung am Wochenende in der 17. Kalenderwoche.
Bereits am 25./26.04.2020 findet keine Wochenendnotbetreuung mehr statt. Dies gilt auch für Feiertage.