Befreiung vom Präsenzunterricht und Verlängerung der Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

soeben hat das Schulministerium über die Regelungen ab Montag, 14.12.2020 informiert:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung können Sie Ihre Kinder ab Montag vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Kinder, die vom Präsenzunterricht befreit werden, bekommen von den Klassenlehrerinnen Material, mit dem sie die Unterrichtinhalte der Woche erarbeiten müssen (Distanzunterricht).

Wenn Sie von der Regelung des Distanzlernens Gebrauch machen möchten, teilen Sie mir bitte per Mail mit, ab wann Sie dies nutzen werden. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist laut Schulministerium allerdings nicht möglich.

Darüber hinaus hat das Ministerium festgelegt, dass an den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) kein Unterricht stattfindet. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020, d.h. weder Präsenz- noch Distanzunterricht finden statt, aber Sie können Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden. Bitte teilen Sie mir bis Donnerstag, 17.12.2020 mit, wenn Sie die Notbetreuung am 7. und 8.1.2021 in Anspruch nehmen müssen.

Im weiteren Anhang finden Sie die Schulmail.

Herzliche Grüße

Sandra Arnolds

Schulmail-11.12.

Datum der Veröffentlichung:

Anzahl Aufrufe:

12 Aufruf(e)