Ab 1.10.2020 gilt für Grundschulkinder innerhalb ihres Klassenverbands keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.