OGS- und Betreuungsbeiträge

Auch Simmerath setzt OGS-Beiträge aus

Notbetreuung bleibt für Familien kostenfrei. Besondere Situation in der Gemeinde. Kompromiss von Land und Kommunen.

VON HEINER SCHEPP

Simmerath. Wie alle Offenen Ganztagseinrichtungen in NRW hat auch die Gemeinde Simmerath im Zuge von Covid-19 für den Monat April 2020 die Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in den gemeindlichen Grundschulen ausgesetzt. In seiner Sitzung am Dienstagabend hat der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst.

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 13. März ein Betretungsverbot für sämtliche Kindertageseinrichtungen erlassen und eine Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen zunächst bis zum 19. April (Ende der Osterferien) angewiesen. Nach Prüfung der Auswirkungen auf die Beitragspflicht der Eltern haben sich die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit der NRW-Landesregierung auf einen Kompromiss für den Monat April geeinigt.

Drei Betreuungsformen

Danach verzichten die Kommunen für April auf die Erhebung der Beiträge in den drei Betreuungsformen Kibiz, OGS und Tagespflege. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land je zur Hälfte. Im Gegenzug verzichten die Eltern auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten März-Wochen, als die Einrichtungen nur noch im Notbetrieb liefen. „Im Ergebnis führt dies dazu, dass alle Beteiligten, also Land, Kommune und Eltern, sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen“, rechnete die Verwaltung dem Simmerather Rat vor. Teil drei des Kompromisses besagt, dass Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Beiträge erlassen werden.

Von dieser Vereinbarung sind auch alle sonstigen außerunterrichtlichen Betreuungsangebote wie Vor- und Übermittagsbetreuung erfasst, so die Verwaltung ergänzend.

In der Gemeinde Simmerath liegt die Besonderheit vor, dass im laufenden Schuljahr noch der Trägerverein der Offenen Ganztagsschule Simmerath e.V. die Beiträge für den Besuch der OGS erhebt und in seinen Betreuungsverträgen keinen Erlass der Beiträge vorsieht, auch dann nicht, wenn die Unterrichtsräume nicht betreten werden dürfen. „Da die Eltern aber in der aktuellen Situation kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung benötigen, wurde mit dem Vorsitzenden und der Geschäftsführerin des Trägervereins besprochen, ob sich auch Simmerath der landesweiten Vorgehensweise anschließen kann. Dabei wurde deutlich, dass auch der Trägerverein den Kompromiss und die finanzielle Entlastung der Eltern begrüßt“, berichtet die Verwaltung.

Durch den Verzicht auf die Elternbeiträge ergibt sich für den Trägerverein bzw. die Gemeinde für April ein Minderertrag von 1260 Euro bei der Vor- und Übermittagsbetreuung und von 17.815 Euro für die Offene Ganztagsschule. Von diesen insgesamt 19.750 Euro Ausfall wird das Land die Hälfte übernehmen.

Wie bei einer möglichen Verlängerung der Schul- und OGS-Schließungen über den 30. April hinaus landesweit verfahren wird, war bisher nicht Gegenstand der Gespräche beim NRW-Ministerium.Auch Simmerath setzt OGS-Beiträge aus

Notbetreuung bleibt für Familien kostenfrei. Besondere Situation in der Gemeinde. Kompromiss von Land und Kommunen.

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